Crypto Asset AML Monitoring & Compliance Management

Die Financial Action Task Force (FATF) ist der führende Player bei der Erarbeitung anerkannter und wirksamer Leitlinien und Vorschriften zur Bekämpfung krimineller Aktivitäten in Finanzsystemen. Seit der Gründung der FATF haben ihre Empfehlungen die weltweite Gesetzgebung zur Geldwäscheprävention beeinflusst. Nach der Definition der FATF handelt es sich bei Krypto Vermögenswerten um Wertgegenstände, die digital gehandelt oder übertragen und zu Zahlungs- oder Anlagezwecken verwendet werden können. Zusätzlich zu ihren Empfehlungen stellt die FATF auch Auslegungshinweise zur Verfügung. Die aktuelle Version dieser Auslegungshinweise empfiehlt den Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Dienstleister mit Zugang zu Krypto Vermögenswerten die Daten von Absendern und Empfängern erfassen. Das deutsche Bundesfinanzministerium hat einen Entwurf für eine Kryptowertetransfer-Verordnung veröffentlicht. der Entwurf dient der Umsetzung der Standards der FATF (Empfehlung 15 – Auslegungsnote 7b, sog. “travel rule” für Kryptowerte). Die Verordnung ordnet somit an, dass Informationen über den Begünstigten oder Auftraggeber eines Kryptowerttransfers gesammelt und gespeichert werden müssen, wenn der Transfer von oder zu einer Wallet erfolgt, die nicht von einer Krypto-Verwahrstelle verwaltet wird (sog. „unhosted wallet“).

https://blogs.pwc.de/planet-fsc/compliance-der-zukunft/crypto-asset-aml-monitoring-compliance-management/258/  

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